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Umsatzsteuerrückerstattung auf Wasseranschlussrechnungen und Herstellungsbeiträge
für den Zeitraum vom 12.08.2000 bis 31.12.2008 durch die Gemeindewerke Emskirchen
Für Wasseranschlussrechnungen und Herstellungsbeiträge waren seit dem 12.08.2000 die vollen Umsatzsteuersätze von 16 bzw. 19 Prozent zu berechnen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dies rechtswidrig war und diese Leistungen dem ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent unterliegen.
Das bedeutet, dass der ermäßigte Steuersatz auf alle Leistungen im Wasserbereich angewendet werden darf, und sich die angefallene Umsatzsteuer für Hausanschlüsse und Herstellungsbeiträge für den Endabnehmer für den o. g. Zeitraum von 16 bzw. 19 auf 7 Prozent reduzieren würden.
Da die Gemeindewerke Emskirchen als Wasserversorgungsunternehmen lediglich die Umsatzsteuer erheben und diese an das Finanzamt abführen, sorgte nun das Bayerische Landesamt für Steuern für Rechtsklarheit, wie mit der in den Rechnungen bzw. Beiträgen enthaltenen Mehrwertsteuer aus den Jahren 2000 bis 2008 zu verfahren ist.
Es handelt sich um bestandskräftige Bescheide. Der ermäßigte Steuersatz darf für diese zurückliegenden Jahre angewendet werden. Dem Wasserversorgungsunternehmen steht es frei, für diese Leistungen die Umsatzsteuerberichtigung vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat der Gemeindewerke Emskirchen beschlossen, ein Verfahren zur Umsatzsteuererstattung zu Gunsten der Wasserkunden der Gemeindewerke Emskirchen auf freiwilliger Basis durchzuführen.
Zurückerstattet wird die Differenz zwischen der mit 16 bzw. 19 Prozent berechneten Umsatzsteuer und dem anzuwendenden ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent.
Das Bayerische Landesamt für Steuern knüpft die Rückzahlung der zuviel bezahlten Mehrwertsteuer an bestimmte Vorgaben.
Um diese Vorgaben zu erfüllen, ist ein schriftlicher Antrag bei den Gemeindewerken Emskirchen vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen.
Den Antragsvordruck können Sie hier herunterladen ![]()
oder im Büro der Gemeindewerke Emskirchen in der Erlanger Straße 17 abholen.
Betroffen sind nur Rechnungen oder Bescheide von Eigentümern bzw. Gesamtrechtsnachfolgern.
Nicht betroffen davon sind
· Kunden, die zum Vorsteuerabzug berechtigt waren
· Rechnungen und Bescheide ab 01.01.2009, da hier bereits der ermäßigte Steuersatz von 7 % angewendet wird.
Die Betroffenen haben die Möglichkeit, ihre Anträge bis 30. September 2010 bei den Gemeindewerken Emskirchen zu stellen. Danach endet das Verfahren. Als Bagatellgrenze werden10 € festgelegt, d.h. Auszahlungsbeträge unter 10 € werden nicht erstattet.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 09104/82880 zur Verfügung.
Jürgen Trießl-Reuter
Gemeindewerke Emskirchen