Markt Emskirchen

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Bürgerstiftung Emskirchen offiziell anerkannt

Der Marktgemeinderat stimmte in seiner Sitzung am 28.06.2019 der Errichtung einer nichtselbständigen Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse im Landkreis grundsätzlich zu.

Erste Bürgermeisterin Sandra Winkelspecht nahm am 17.09.2020 die Errichtungsurkunde für de Bürgersiftung Emskirchen aus den Händen von Geschäftsstellenleiter Rudolf Born von der Sparkasse Emskirchen als Vertreter der Stiftergemeinschaft der Sparkasse  entgegen.
Die Bürgerstiftung ist damit offziell anerkannt.

Der Markt Emskirchen als Gründungsstifter errichtet damit die nichtselbständige Unterstiftung "Bürgerstiftung Emskirchen“ innerhalb derStiftergemeinschaft der Sparkasse im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim. Die Siftung ist vom Markt Emskirchen zunächst mit 10.000 Euro ausgestattet, die sich aus einem Grundstockvermögens in Höhe von 8.000,00 Euro sowie einer Spende zur Zweckverwirklichung in Höhe von 2.000,00 Euro zusammensetzen. Weitere lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag in Höhe von 500,00 Euro werden zu 80% dem Grundstockvermögen der „Bürgerstiftung Emskirchen“ und zu 20% als Spende zur
Zweckverwirklichung zugebucht. Zuwendungen unter 500,00 Euro sind als Spende zeitnah für die Zweckverwirklichung der „Bürgerstiftung Emskirchen“ zu verwenden.

Für die Bürgerstiftung ist ein Siftungsrat eingerichtet, dem neben der Ersten Bürgermeisterin drei weitere Vertreter des Marktgemeinderates sowie drei Vertreter aus der Bürgerschaft angehören. Dieser Siftungsrat wird zeitnah zu einer konstituirenden Sitzung zusammentreten, um eine oder einen Vorsitzenden zu wählen. Diese Gremium entscheidet künftig über die Zuteilung von Siftungsgeldern.

Der Siftungszweck selbst ist vielfältig:
Die „Bürgerstiftung Emskirchen“ verwirklicht gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke, soweit damit gemeindliche Aufgaben des eigenen Wirkungskreises erfüllt werden,insbesondere
 
· des öffentlichen Gesundheitswesens
· der Jugendhilfe und Altenhilfe
· von Kunst und Kultur
· des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
· der Bildung, Ausbildung und Erziehung
· die Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie die Hilfe für Opfer von Straftaten, das Andenken an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer sowie den Suchdienst für Vermisste
· des Arten-, Natur- und Umweltschutzes sowie der Landschaftspflege
· des Wohlfahrtswesens
· der Rettung aus Lebensgefahr
· des Feuerschutzes
· des Sports
· der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des traditionellen Brauchtums
· mildtätiger Zwecke sowie
· des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke.

Weitere Informationen werden zeitnah in Form entsprechender Öffentlicheitsarbeit (Wochenblatt, Infobroschüre, Homepage etc.) zur Verfügung gestellt.

links: Erste Bürgermeisterin Sandra Winkelspecht
rechts: Geschäftsstellenleiter Sparkasse Emskirchen, Rudolf Born
links: Erste Bürgermeisterin Sandra Winkelspecht
rechts: Geschäftsstellenleiter Sparkasse Emskirchen, Rudolf Born

Markt Emskirchen, 19.09.2020 - js

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