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www.emskirchen.de ist barrierefrei

Unsere Website ist barrierefrei aufbereitet

In den letzten Wochen wurde unsere Website barrierefrei optimiert und um Inhalte ergänzt. Barrierefreies Internet bedeutet, dass eine Internetseite auch für Sehbehinderte und Blinde nutzbar sein muss. Und es müssen auch Informationen zur Bedienung der Website in sogenannter „Leichter Sprache“ und in Form eines Gebärdensprachen-Videos bereitgehalten werden.

Ziel einer barrierefreien Website ist, dass sie auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen ohne große Schwierigkeiten genutzt werden kann. Das sind beispielsweise Personen, die Probleme mit dem Lesen oder Verstehen von Texten haben. Oder die schlecht hören oder sehen. Oder vielleicht auch keine Maus benutzen, weil ihre motorischen Fähigkeiten eingeschränkt sind. Es können aber auch ältere Menschen sein, die nicht gut auf einem Bildschirm lesen können.

Die Gesetzgeber (EU, Bundesregierung und Land) haben bereits 2019 die Kommunen dazu verpflichtet, ihre Websites bis 23.09.2020 entsprechend aufzubereiten. Die Umsetzung erfolgte nun bei unserer Website und besteht im Wesentlichen aus zwei Bereichen:

  • Dokumentationen und neue Inhalte in der Website (neue Bereiche „Leichte Sprache“, „Gebärdenvideo“ und „Barrierefreiheit“);
  • Der technisch-inhaltlichen Umsetzung der Programmierungen nach dem internationalen Standard „WCAG 2.1.“ (Web Content Accessibility Guidelines).

 
Dazu wurden drei neue Themenbereiche eingebunden, die Sie wie folgt finden:
 

  • Neuer Punkt „Leichte Sprache“ mit Texten in Leichter Sprache als Schnell-Link in der Fußzeile der Seite

  • Neuer Punkt „Gebärdensprache“ mit Gebärdensprachen-Video als Schnell-Link in der Fußzeile der Seite
  • Neuer Punkt „Barrierefreiheit“ mit einer Erklärung und Gutachten als Schnell-Link in der Fußzeile der Seite

  • Bewertungen von zertifizierten Gutachtern als PDF im Bereich „Barrierefreiheit“. Das umfangreiche Gutachten von Dritten ist gleichzeitig die Dokumentation, dass die Seiten vor allem für Sehbehinderte und Blinde technisch barrierefrei im Sinne aller gesetzlichen Regelungen umgesetzt sind.

  • Aufnahme des neuen Cookie-Hinweises (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2020) inkl. diskriminierungsfreier Vorauswahl „Kontraste erhöhen“ für Sehbehinderte und Blinde.

Wir wollten die Prüfung und die Informationen zum Stand der Barrierefreiheit unserer Website gläsern, offen und nachvollziehbar im Interesse der Wahrheit und Klarheit bereitstellen und haben darauf bestanden, dass die Prüfung durch einen externen Dienstleister erfolgt und die Erklärung zur Barrierefreiheit damit dokumentiert ist.

 

 

Markt Emskirchen, 27.09.2020 - js

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