Markt Emskirchen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Landkreis überschreitet Inzidenzwert 35

3G-Regelungen treten in Kraft

Der Landkreis hat an drei aufeinanderfolgenden Tagen den maßgeblichen Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tage überschritten (RKI vom 4. September 2021: 44,4).

Nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt somit im Landkreis ab dem 6. September 2021 die sog. 3G-Regelung in Kraft.
Mit der 3G-Regelung ist der Zutritt zu bestimmten geschlossenen Räumen nur noch für Genesene, Getestete oder Geimpfte erlaubt, dies gilt insbesondere für:

-öffentliche und private Veranstaltungen (bis 1000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten)

-Sportstätten und Fitnessstudios
 
-Kulturbereich (beispielsweise Theater, Bühnen, Kinos, Museen oder Ausstellungen) Gastronomie
 
-Beherbergungswesen
 
-Tagungen und Kongresse
 
-Bibliotheken und Archive
 
-außerschulische Bildungsangebote und Erwachsenenbildung
 
-Musikschulen
 
-Fahrschulen
 
-Freizeiteinrichtungen, einschließlich Bäder, Saunen oder Thermen
 
-Freizeitparks, Indoorspielplätze, Spielhallen und -banken, Führungen
 
-Touristischer Bahn- und Reisebusverkehr
 
-Körpernahe Dienstleistung (beispielsweise Friseur)
 
Als vollständig geimpft gilt, wer die abschließende Impfung vor mindestens 14 Tage erhalten hat. Als genesen gilt, bei wem die COVID-19 Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, der mindestens 28 Tage, jedoch höchstens sechs Monate zurückliegt, ein Nachweis für Genesene kann beispielsweise mittels Quarantänebescheid erfolgen.

Wer weder vollständig geimpft noch genesen ist, benötigt ein negatives Coronavirus-Testergebnis. Ein entsprechender negativer PoC-Antigentest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein entsprechendes negatives PCR-Testergebnis nicht älter als 48 Stunden sein.
Ausgenommen sind noch nicht eingeschulte Kinder, Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig im Rahmen des Schulbesuches getestet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die nunmehr ab 6. September 2021 geltende 3G-Regelung auch für die Einrichtungen der Kreisbücherei gelten.

Das Landratsamt wird umgehend darüber informieren, sobald sich hinsichtlich der geltenden Regelungen im Landkreis Änderungen ergeben. Weitere Informationen zum Coronavirus sind über die Internetseite des Landkreises unter www.kreis-nea.de abrufbar.
Die öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes zur Feststellung der Inzidenzwertüberschreitung finden Sie hier.
 
Quelle: Pressemitteilung LRK NEA vom 04.09.2021
 
Markt Emskirchen, 05.09.2021 - js

Kontakt

Wappen Emskirchen

Markt Emskirchen
Erlanger Str. 2
91448 Emskirchen

Telefon: 09104 8292-0
Telefax: 09104 8292-19
E-Mail schreiben