Markt Emskirchen

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Ausbau der B8

Gut besucht war die Bürgerinformationsveranstaltung des Staatlichen Bauamtes Ansbach in der Bürgerhalle am 19.02.2018.

Dipl.-Ing. Werner Ott, Leiter der Abteilung Planung und sein Kollege Jürgen Herzog erläuterten anhand zahlreicher Planzeichnungen und Statistiken den Planungsstand zum
3-streifigen Ausbau zwischen Emskirchen und Bräuersdorf sowie zum Umbau des Knotenpunktes an der Wulkersdorfer Brücke.

Für den dreispurigen Ausbau ab dem Bahndurchstich bis zur Landkreisgrenze bei Bräuersdorf und dem damit verbundenen höhenfreien Ausbau der Kreuzungen "Alte B8"/Kreisstraße nach Hagenbüchach und der Kreuzung bei Bräuersdorf sowie den höhenfreien Ausbau der Einmündungen Wulkersdorfer Brücke/Kreisstraße sind Gesamtkosten i.H.v. rund 18 Millionen EURO veranschlagt. Aufgrund der Verteilung der Verkehrsströme ist eine Beteiligung des Marktes Emskirchen an den Kosten der Kreuzung "Alte B 8/Kreisstraße nach Hagenbüchach i.H.v. rd. 17 % gesetzlich vorgesehen. Nach Abzug möglicher Fördermittel verblieben bei der Marktgemeinde rd. 250.000 EURO. Bei der Einmündung bei Wulkersdorf ist aufgrund der Verkerströme zwar keine Kostenbeteiliung beim Bau der Brücke zu erwarten, jedoch soll die "Baulast", sprich der Unterhalt der Brücke bei der Gemeinde liegen. Dies ist eine Belastung für die Zukunft, da spätestens bei Sanierungs- oder Ersatzmaßnahmen der Markt Emskirchen voll zahlen muss.

In der anschließenden lebhaften Diskussion wurden sowohl die Gesamtkosten, der Anteil der Kosten der Marktgemeinde Emskirchen, sowie die Sinnhaftigkeit der Dreispurigkeit bei etlichen Wortmeldungen von Bürgern und Mitgliedern des Marktgemeinderates in Frage gestellt. An die Adresse des Straßenbauamtes wurde auch weitergegeben, dass die Gedulds- und Belastungsgrenzen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Geschäftsleute im Kernort durch die zahlreichen Umleitungen der letzten Monate und Jahre erreicht und überschritten wurden. Insbesondere der Bauabschnitt zwischen Bahndamm und Kreuzung "Alte B8/Kreisstraße nach Hagenbüchach erfordert wohl zumndest die Umleitung eines Fahrstreifens. Herr Ott sicherte jedoch das Bemühen des Staatl. Bauamtes um eine möglichst schonende Lösung zu.

Werner Ott hielt fest, dass die vorgestellte Planung Bestandteil der Bundesweiten Fernstraßenplanung sei, in die nicht alleine lokale oder regionale Überlegungen einfließen. Wesentlicher Bestandteil solcher Vorhaben ist das Planfeststellungsverfahren,welches sowohl dem Markt Emskirchen als auch die Bürgerschaft die  Möglichkeit zu Einwenundungen eröffnet.

Die bei der Veranstaltung gezeigte Präsentation sowie weitere Informationen sind in Kürze auf dem Internetauftritt des Staatlichen Bauamtes Ansbach nachzulesen:

http://www.stbaan.bayern.de/strassenbau/

Markt Emskirchen, 20.02.2018 - js

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