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Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

Pressemitteilung des Landratsamtes Neustadt a. d. Aisch - Bad Windsheimvom 27.03.2021

 

Förderung Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen

 
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen ergänzt die Entlastungspakete und den wirtschaftlichen Abwehrschirm des Bundes, um die Preissteigerungen bei Energie für KMU in Bayern abzufedern. Unternehmen und Selbständige, die aufgrund der Energiekrise außerordentliche Belastungen zu tragen haben und dadurch absehbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind (Härtefälle), können im Rahmen der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe unterstützt werden.
 
Die Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen gewährt für den Hilfszeitraum von Januar bis Dezember 2023 einen Ausgleich für betriebliche Energiekosten von leitungsgebundenen Energieträgern (Strom, Gas, Fernwärme) und nicht-leitungsgebundenen Energieträgern (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Kohle), soweit die gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
Anträge können direkt durch das Unternehmen selbst oder durch einen qualifizierten Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten oder Rechtsanwalt) über die elektronische Antragsplattform gestellt werden.
 
Sie erreichen die telefonische Hotline „Energie-Härtefallhilfe für Unternehmen“ werktags von 8 bis 18 Uhr. Tel.: 089 5790 5005 oder E-Mail: Haertefallhilfe(@)stmwi.bayern.de.
Weitere Informationen und die Antragsstellung über: https://www.stmwi.bayern.de/foerderungen/energie-haertefallhilfe/

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