Markt Emskirchen

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Alkoholverordnung des Markes Emskirchen

Alkoholverordnung des Markes Emskirchen anlässlich des 01. Mai und Christi Himmelfahrt jeden Jahres in Rennhofen

Der Marktgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.05.2014 den Erlass einer Verordnung über das Verbot des Mitbringens und des Genusses alkoholischer Getränke aller Art im Ortsbereich Rennhofen anlässlich des 1. Mai und Christi Himmelfahrt des jeweiligen Jahres mit Inkrafttreten zum 15.05.2014 beschlossen. Weitere Informationen siehe Verordnungstext. Um Beachtung dieses Verbotes wird gebeten, mit entsprechenden Kontrollen durch Polizei und Veranstalter muss gerechnet werden.

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