Markt Emskirchen

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Elektronische Kommunikation mit dem Markt Emskirchen und den Gemeindewerken Emskirchen

1. Elektronische Einlegung von Widersprüchen

Widersprüche gegen Bescheide des Marktes Emskirchen, des Schulverbandes Mittelschule Emskirchen, des Schulverbandes Grundschule Emskirchen oder der Gemeindewerke Emskirchen, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronisch eingelegt werden.


Dafür steht derzeit folgende Möglichkeit zur Verfügung:

Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur über den vom Markt Emskirchen eröffneten Zugang für elektronische Dokumente.

Die Adresse hierfür lautet: info@emskirchen.de


Es dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (Makros) verwendet werden.

2. Kommunikation über E-Mail

Zugänge im Sinne einer Zugangseröffnung sind die vom Markt Emskirchen bzw. den Gemeindewerken Emskirchen publizierten E-Mail-Adressen. Eine Kommunikation hierüber ist an verschiedene Bedingungen geknüpft. Maßgeblich ist Art. 3a BayVwVfG.

Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht der Markt Emskirchen bzw. die Schulverbände bzw. die Gemeindewerke Emskirchen davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann. Dies wird durch die zuständigen Sachbearbeiter, insbesondere unter Berücksichtigung von Datenschutzvorschriften und Schriftformerfordernissen (z. B. förmliche Zustellung), entschieden.

Kontakt

Wappen Emskirchen

Markt Emskirchen
Erlanger Str. 2
91448 Emskirchen

Telefon: 09104 8292-0
Telefax: 09104 8292-19
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