Markt Emskirchen

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Beflaggung am Rathaus Emskirchen

Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die staatlichen Gebäude im Freistaat beflaggt - oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger. Die Beflaggungstage sind auch den Gebietskörperschaften (z.B. Städte und Gemeinden) und den sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen. Festgelegt sind sie in einer Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2001, zuletzt geändert im Jahr 2005.
 

Beflaggung aus besonderen Anlässen:
(kraft besonderer Anordnung)
Die Beflaggung kann bei besonderen Einzelanlässen vom Ministerpräsidenten, von den Regierungen oder Kreisverwaltungsbehörden angeordnet werden.

Beflaggung am Montag, 11.03.2024:

Das Bundeskabinett hat am 16. Februar 2022 beschlossen, ab dem Jahre 2022 jährlich am 11. März den "Nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt" zu begehen.
In Übereinstimmung mit der vom Bund für seinen Bereich getroffenen Regelung ordnet der Bayerische Ministerpräsident aus diesem Anlass die Trauerbeflaggung aller staatlichen
Dienstgebäude in Bayern an.

Die Gemeinden, Landkreise und Bezirke sowie die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sind gebeten, in gleicher Weise zu verfahren.

 

Regelmäßige Beflaggung:

27. Januar:  Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus
Das Datum erinnert an die Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz durch sowjetische Truppen am 27.1.1945 und ist seit 1996 Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Dieser Gedenktag wird weltweit begangen, seit er 2005 von den Vereinten Nationen zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust erklärt wurde.

11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt
Die Bundesregierung hat den neuen Gedenktag 2022 beschlossen. Der Termin knüpft an den europäischen Gedenktag für die Opfer des Terrorismus an, der nach den Bombenanschlägen in Madrid vom 11. März 2004 eingeführt wurde. Die Europäische Union gedenkt seit 2005 jährlich den Opfern terroristischer Gräueltaten weltweit.

1. Mai:  Tag der Arbeit
Ein internationaler Kongress sozialistischer Parteien und Gewerkschaften beschloss am 14.7.1889 in Paris, am 1.5.1890, für den bereits eine Kundgebung des amerikanischen Arbeiterbundes geplant war, auch in anderen Ländern Proteste durchzuführen. Der 1. Mai wurde gewählt, weil dieser Tag in den USA häufig als Stichtag für den Abschluss oder die Aufhebung von Arbeitsverträgen diente. Im Jahr 1919 war dieser Tag auf Beschluss der Weimarer Nationalversammlung erstmals gesetzlicher Feiertag in Deutschland.

9. Mai:  Europatag
Gemäß dem Beschluss der europäischen Staats- und Regierungschefs in Mailand aus dem Jahr 1985 erinnert dieser Tag europaweit an den Vorschlag des französischen Außenministers Robert Schuman am 9.5.1950, der zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl führte und die grenzüberschreitende wirtschaftliche Vernetzung zur langfristigen Sicherung des Friedens einleitete. Dieser Vorschlag gilt als Grundstein der Union.

23. Mai:  Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
Dieser Tag erinnert an die Verkündung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat am 23.5.1949, nachdem es in der vorhergehenden Woche von einer Mehrheit der Volksvertretungen der Länder angenommen worden war. Da das Grundgesetz mit Ablauf dieses Tages in Kraft trat, gilt der 23. Mai zugleich als Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.

17. Juni:  Nationaler Gedenktag an den Volksaufstand von 1953 in der DDR
Zur Erinnerung an den Aufstand in der DDR war der 17. Juni von 1954 bis 1990 Tag der Deutschen Einheit und gesetzlicher Feiertag in der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Wiedervereinigung verlor er den Status als Feiertag, blieb aber nationaler Gedenktag.

2. Juli:  "Tag der Franken"
Nachdem der Bayerische Landtag am 18. Mai 2006 beschlossen hat, den 2. Juli als "Tag der Franken" zu begehen, regen die drei fränkischen Regierungspräsidenten seitdem für diesen Tag die Beflaggung aller Dienstgebäude in ihren Regierungsbezirken auch mit der jeweiligen Bezirksfahne an.

20. Juli:  Nationaler Gedenktag an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft
Am Jahrestag des gescheiterten Attentats auf Hitler am 20. 7.1944 durch Claus Schenk Graf von Stauffenberg und seine Mitverschwörer finden zum Gedenken an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft jedes Jahr an historischen Orten des Umsturzversuchs eine Feierstunde und eine Kranzniederlegung statt.

Erster Sonntag im SeptemberTag der Heimat - Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
Dieser vom "Bund der Vertriebenen" organisierte Tag geht auf die Verkündung der "Charta der Heimatvertriebenen" am 6.8.1950 zurück. Er erinnert an die Vertreibung von 15 Millionen Deutschen infolge des Zweiten Weltkrieges und bildet den Auftakt für zahlreiche Veranstaltungen zum Thema "Vertreibung". (An diesem Tag erfolgt eine Beflaggung, sofern sie nicht vom Ministerpräsidenten für einen anderen Tag angeordnet wird.)

3. Oktober:  Tag der Deutschen Einheit
Zur Erinnerung an den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik am 3.10.1990, der in Artikel 1 des am 31.8.1990 ausgefertigten Einigungsvertrages festgelegt worden war, ist dieser Tag seither, laut Artikel 2 dieses Vertrages, gesetzlicher Feiertag. Die Feierlichkeiten richtet jeweils dasjenige Bundesland aus, das den Vorsitz im Bundesrat innehat.

Zweiter Sonntag vor dem ersten Adventssonntag:  Volkstrauertag
An diesem Datum wird der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft gedacht. Er wurde erstmals 1922 begangen und ist seit 1952 nationaler Trauertag.

1. Dezember:  Jahrestag des Volksentscheids über die Annahme der bayerischen Verfassung
Nach den bayerischen Verfassungen von 1808, 1818 und 1919 wurde am 1.12.1946 in einem Volksentscheid über die vierte, auch heute noch gültige bayerische Verfassung abgestimmt. Sie fand die Zustimmung von 71 Prozent der Wählerinnen und Wähler.

Tag einer allgemeinen Wahl zum Bayerischen Landtag, zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament.

Beflaggung an lokalen Festen:
Die Beflaggung am Marktfest und der Kirchweih kann von der Bürgermeisterin angeordnet werden.

Beflaggung im Trauerfall:
Bei einer Beflaggung aufgrund eines Trauerfalls sowie am Volkstrauertag und am 27. Januar werden die Flaggen mit einem Trauerflor versehen.

Kontakt

Wappen Emskirchen

Markt Emskirchen
Erlanger Str. 2
91448 Emskirchen

Telefon: 09104 8292-0
Telefax: 09104 8292-19
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