Markt Emskirchen

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Kriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FPA) in Emskirchen

Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und des nahenden Ausstiegs aus Kernenergie und Kohleverstromung bekennt sich der Markt Emskirchen ausdrücklich zur Energiewende und zum Ziel einer klimaneutralen, erneuerbaren Energieversorgung.

Bereits jetzt werden auf dem Gebiet des Markt Emskirchen erhebliche Mengen an erneuerbaren Energien gewonnen. Dazu tragen insbesondere Windkraftanlagen, Biogasanlagen, aber auch Photovoltaikanlagen auf Dachflächen und Freiflächen bei. Wenn die Klimaschutzziele von Paris erreicht und der globale Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter begrenzt werden soll, dann muss das Tempo des Umsteuerns sich jedoch noch deutlich erhöhen und der Ausbau der erneuerbaren Energien beschleunigt werden.

Der Markt Emskirchen will seinen Beitrag dazu leisten. Die Anzahl der Windkraftanlagen ist im Gemeindegebiet von Emskirchen kaum noch zu erhöhen und mit 3 Biogasanlagen > 500kW, die bereits jetzt 25% der landwirtschaftlichen Nutzflächen für Energiepflanzen benötigen, bleibt allein die PV als schnell umsetzbare Energiequelle. Es liegt in der besonderen Verantwortung der Gemeinde die Kriterien für FPV sinnvoll und nachhaltig zu gestalten. Der Markt Emskirchen sieht jetzt die Chance, die FPA mit nachhaltigem Artenschutz zu verknüpfen.

Dies verlangt strenge Bedingungen und eine schlüssige Abwägung gegenüber den Interessen, vor allem des Freiraum- und Landschaftsschutzes sowie des Schutzes der landwirtschaftlichen Flächen, die für die Erzeugung unserer Lebensmittel erforderlich sind. Daher haben Mitglieder des Umwelt- und Energieausschusses einen Kriterienkatalog in ihren Sitzungen am 27.07.2021 und am 29.09.2021 erarbeitet und der Marktgemeinderat hat diesen final in seiner Sitzung am 15.10.2021 beschlossen. In der Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses am 09.05.2023 erfolgte die Überarbeitung des Kriterienkatalogs, die vom Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 16.06.2023 beschlossen wurde.

Der Kriterienkatalog ist unterteilt in Rahmenbedingungen und Pflichtkriterien, die zu erfüllen sind, sowie in viable Kriterien, die über ein Punktesystem gewertet werden.

Über die Zulassung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen mittels Bauleitplanung wird direkt im Marktgemeinderat entschieden, wenn alle Pflichtkriterien erfüllt sind und über die variablen Kriterien mindestens 110 Punkte erreicht werden. Vor der Beratung im Martgemeinderat findet zu jeder Anlage, die mind. 110 Punkte erreicht, eine öffentliche Ortseinsicht durch Umwelt- und Energieausschuss statt.

 

Download: Kriterien für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FPA) in Emskirchen

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