Markt Emskirchen

Seitenbereiche

Volltextsuche

Seiteninhalt

Aufgaben des Marktgemeinderates

Der Marktgemeinderat setzt sich aus der Ersten Bürgermeisterin und den gewählten ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern zusammen.

Er trifft die grundlegenden Entscheidungen für den Markt Emskirchen, zum Beispiel:

- die Bildung und Zusammensetzung von Ausschüssen
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen
- die Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und über die Nachtragshaushaltssatzungen, die Beschlussfassung über den Finanzplan, sowie die Feststellung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse
- die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens und die Durchführung eines Bürgerentscheids
- die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an eine Einrichtung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten ab Besoldungsgruppe A 9 und die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an einen Dritten, Beschäftigung mittels Personalgestellung und Entlassung der Arbeitnehmer ab Entgeltgruppe 9 des TVöD
- grundsätzliche Angelegenheiten gemeindlicher Planung

Alle Aufgaben finden Sie in der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates.


Transparenz der Entscheidungen

Die Sitzungen des Marktgemeinderates und seiner Ausschüsse sind in der Regel öffentlich, „soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen“. Das schreibt die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern so fest.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind deshalb eingeladen, die öffentlichen Sitzungen zu besuchen.

Ergebnisse der Marktgemeinderatssitzungen werden im Marktboten sowie auf der Homepage des Markt Emskirchen veröffentlicht.


Bürgerfragen

Die Informationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger gehen aber noch deutlich weiter: In kommunalen Angelegenheiten des Markt Emskirchen können sie Fragen an die Bürgermeisterin sowie die Amtsleiterinnen und Amtsleiter der Marktgemeindeverwaltung richten.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Fragen auch in der sogenannten "Bürgerfragezeit" direkt an die Bürgermeisterin und den gesamten Marktgemeinderat stellen. Diese findet in der Regel vor den öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates statt.

Kontakt

Wappen Emskirchen

Markt Emskirchen
Erlanger Str. 2
91448 Emskirchen

Telefon: 09104 8292-0
Telefax: 09104 8292-19
E-Mail schreiben