Markt Emskirchen

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Wahlbenachrichtigung und Briefwahl

Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtagswahl und Bezirkswahl am Sonntag, den 08. Oktober 2023 versandt. Auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefs befindet sich der Antrag zur Beantragung von Briefwahlunterlagen. Diesen Antrag können Sie persönlich zu den Öffnungszeiten des Wahlamtes im Rathaus abgeben oder jederzeit in den Briefkasten des Rathauses einwerfen. Bitte beachten Sie, dass die Wahlbenachrichtigungskarte auf der Rückseite unterschrieben sein muss. Der Link zur online Beantragung der Briefwahlunterlagen ist  auf unserer Homepage (www.emskirchen.de) freigeschalten.

Öffnungszeiten des Wahlamtes, Rathaus, Zimmer 002-Altbau:

Montag bis Freitag von                            08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von                     14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag vor der Wahl (06.10.2023)           08.00 bis 15.00 Uhr 
Samstag vor der Wahl (07.10.2023)        08.00 bis 12.00 Uhr
Wahlsonntag (08.10.2023)                       08.00 bis 15.00 Uhr *     

* Für Personen, die aufgrund einer nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können.

Hier haben Wahlberechtigte, die die Stimmabgabe per Briefwahl nutzen möchten, die Möglichkeit sofort vor Ort ihre Stimme auf dem Wege der Briefwahl abzugeben. Briefwahlunterlagen können außer für sich selbst, für bis zu vier weitere Wahlberechtigte durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorliegt (hierzu bitte die Vollmacht auf dem Antragsformular zur Beantragung von Briefwahlunterlagen ausfüllen).

Wahlbriefe müssen spätestens am Wahlsonntag, 08.10.2023, 18.00 Uhr, beim Markt Emskirchen sein, deshalb rechtzeitig zurücksenden oder bis spätestens zu den o.g. Zeiten die Briefwahlunterlagen in den Briefkasten des Rathauses einwerfen!

Zum richtigen Ausfüllen des Wahlscheins  und Verpacken der Briefwahlunterlagen ist ein Merkblatt beigefügt. Dieses Merkblatt gibt Ihnen eine ausführliche Gebrauchsanleitung für das Ausfüllen und Zurücksenden der Unterlagen, die Sie bitte genau beachten sollten, damit Ihr Wahlbrief nicht durch den Briefwahlvorstand mangels Fehler zurückgewiesen werden muss und Ihre Stimme nicht zur Auszählung kommt.

Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheines ist, dass Sie im Wählerverzeichnis des Marktes Emskirchen eingetragen sind. Hierüber werden Sie mit der Wahlbenachrichtigung informiert. Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamtes unter der Rufnummer 09104 / 82 92 - 20 gerne zur Verfügung.

Ihr Wahlamt

Kontakt

Wappen Emskirchen

Markt Emskirchen
Erlanger Str. 2
91448 Emskirchen

Telefon: 09104 8292-0
Telefax: 09104 8292-19
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