Einstellungen zu Cookies und Barrierefreiheit

Cookies

Auf dieser Webseite werden ausschließlich essentielle Daten in Cookies gespeichert, um wichtige Funktionen der Website zu ermöglichen. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.

Barrierefreiheit

Hier können Sie die Farbkontraste auf dieser Webseite erhöhen. Sie können diese Einstellungen jederzeit deaktivieren.
Skip to main content Skip to page footer

Beflaggung am Rathaus Emskirchen

Jedes Jahr werden an bestimmten Tagen die staatlichen Gebäude im Freistaat beflaggt - oftmals zur Verwunderung vieler Bürgerinnen und Bürger. Die Beflaggungstage sind auch den Gebietskörperschaften (z.B. Städte und Gemeinden) und den sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen. Festgelegt sind sie in einer Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung aus dem Jahr 2001, zuletzt geändert im Jahr 2005.

Beflaggung aus besonderen Anlässen:
(kraft besonderer Anordnung)
Die Beflaggung kann bei besonderen Einzelanlässen vom Ministerpräsidenten, von den Regierungen oder Kreisverwaltungsbehörden angeordnet werden.