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Bürgerstiftung Emskirchen

Die Bürgerstiftung Emskirchen ist eine gemeinnützige Einrichtung für ein bürgerschaftliches Engagement. Sie können auf vielfältige Weise mitgestalten: durch Vorschläge und Anregungen von Projekten ebenso wie durch Spenden und Siftungen zu deren Finanzierung.

Wissenswertes über die Bürgerstiftung Emskirchen

  • Der Markt Emskirchen hat die Sitftung mit einem Startkapital von 10.000 EURO ins Leben gerufen. Sie wird als nichtselbständige Unterstiftung in der Stiftergemeinschaft der Sparkasse im Landkreis Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim von der Sparkasse treuhänderisch verwaltet.
  • Zustiftungen werden dem Stiftungsvermögen unmittelbar zugeführt. Aus den Erträgen des Vermögens werden die Projekte der Sitftung finanziert. Mit einer Stiftung förden Sie daher den Siftungszweck nachhaltig. Eine eingehende Beratung erhalten Sie bei der Siftungsberatung der Sparkasse
  • Sie können die Siftung finanzhiell unterstützen durch eine Spende in jeder Höhe. Spendenbeiträge werden unmittelbar für den angegebenen Verwendungszweck eingesetzt. Ab einem Betrag von 500 EURO werden 80% dem Siftungsvermögen zugeführt, soweit nichts anderes verfügt wird.
  • Sie können Ihre Zuwendung an die Bürgerstiftung auch in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen

Über die jährliche Verwendung der Erträge entscheidet der Siftungsrat.

Dieser setzt sich zusammen aus:

  • der amtierenden Bürgermeisterin, dem amtierenden Bürgermeister
  • 4 Mitgliedern des Marktgemeinderates
  • 3 weiteren Mitgliedern aus der Bürgerschaft

Gute Gründe für die Bürgerstiftung:

  • Sie können Projekte direkt vor Ort unterstützen
  • Sie übernehmen gesellschaftliche Verantwortung
  • Sie setzen ein persönliches Zeichen
  • Sie können Zuwendungen an die Siftung steuerlich geltend machen

Bankverbindung:

Sparkasse Neustadt a.d. Aisch - Bad Windsheim
IBAN: DE05 7625 1020 0221 0433 34
BIC: BYLADEM1NEA
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Emskirchen oder konkret benannter Verwendungszweck
(Bitte ab 500 EURO angeben, ob Zustiftung oder Spende)

Haben Sie weitere Fragen zur Stiftung oder Vorschläge für die Ausschüttung der Erträge, so können sie sich jederzeit an die Marktgemeinde Emskirchen oder den Stiftungsratsvorsitzenden, Dieter Schmidt, wenden.

Beratungsstelle
Sparkasse Neustadt/Aisch
09161 91220

Bürgerstiftung Emskirchen