Briefwahl beantragen
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Bitte beachten Sie, gemäß aktueller wahlrechtlicher Bestimmungen dürfen Wahlscheine und somit auch die Briefwahlunterlagen, frühestens ab 16. Februar 2026 ausgehändigt bzw. versandt werden.
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl
Bekanntmachung über die Eintragunsmöglichkeiten WL-G-042 KW [BY].pdf
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats
Anlage Nr. 1 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Anlage Nr. 2 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Anlage Nr. 3 zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
Anlage zur Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistags
Wahlbekanntmachung.pdf