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Beratung von Einzeleigentümer*innen in der Innenentwicklung

Sie sine Eigentümer*in einer leerstehenden Immobilie im Innenort? Sie möchten eine alte, ungenutzte Scheune sanieren und umnutzen? Oder Sie planen ein altes Gebäude zu erwerben und in ein Schmuckstück verwandeln?

Dabei benötigen Sie eine fachliche Beratung zur zukünftigen Nutzung ihrer Fläche bzw. Immobilie, zu städtebaulichen, gestalterischen und denkmalpflegerischen Fragen oder wollen Ihre Ideen fachkundig beurteilen lassen. Die sieben Kommunen der Allianz AurachZenn bieten Grundstückseigentümern ein Beratungsgespräch zur Revitalisierung von (potentiellen) Leerständen, eine sogenannte Impulsberatung, an. Dank einer Förderung in Höhe von 75 % durch das Amt für Ländliche Entwicklung können die Impulsberatungen den Eigentümern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Die verbleibenden Kosten übernimmt die jeweilige Gemeinde. Ziel ist es einen Impuls zur zukünftigen Nutzung, Umbaumaßnahmen oder Gebäudeneuordnung zu geben.

Erstmals fachliche Beratung in Ortsteilen ohne Städtebauförderung oder Dorferneuerung!

Voraussetzung für die Impulsberatung ist, dass sich das Objekt in einem Ortsteil ohne Städtebauförderung befindet. In den Ortsteilen mit Städtebauförderung (das betrifft die Hauptorte von Emskirchen, Markt Erlbach, Neuhof a.d. Zenn, Obernzenn und Wilhelmsdorf) ist eine Beratung für Gebäude und Grundstücke im Sanierungsgebiet über das Programm der Städtebauförderung möglich. Jeweils ausgeschlossen von der Beratung sind Anwesen in Siedlungsgebieten.