Name | Straße | Ort | Telefon |
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Kindergarten Brunn | Brunn, Am Schloß 8 | 91448 Emskirchen | 09104 2541 |
Kindergarten St. Kilian | Joh.-Seb.-Bach-Str. 6 | 91448 Emskirchen | 09104 3823 |
Kindergarten St. Marien | Georg-Bögel-Str. 5 | 91448 Emskirchen | 09104 3580 |
Haus für Kinder St. Martin (ehem. KiGa St. Martin) | Sportplatzweg 12 | 91448 Emskirchen | 09104 454 |
Für nähere Informationen zu Pädagogik und Konzeption der Kindergärten
folgen Sie bitte dem Link zur jeweiligen Einrichtung.
NEU: Zentrales Anmeldeverfahren
für Krippen-, Kindergarten- und Hort- sowie Mittagsbetreuungsplätze
Um zukünftig Doppelanmeldungen zu vermeiden, haben sich die Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet Emskirchen zusammen mit ihren Trägern und dem Markt dazu entschieden, das bisherige Anmeldeverfahren für Krippen-, Kindergarten- und Hort- sowie Mittagsbetreuungsplätze zu zentralisieren.
Für Sie als Eltern bedeutet das, dass Sie die Anmeldung für den jeweilig gewünschten Betreuungsplatz für Ihr Kind zentral beim Markt Emskirchen und nicht mehr in der jeweiligen Einrichtung abgeben.
Anmeldeschluss dafür ist der 15. Januar vor dem folgenden Kindergartenjahr, in dem Ihr Kind in eine Einrichtung aufgenommen werden soll. Nach der Anmeldung erfolgt zunächst eine schriftliche Eingangsbestätigung. Die endgültige Zusage (bzw. Absage) für den Betreuungsplatz bekommen die Eltern schriftlich Ende Januar/Anfang Februar mitgeteilt. Familie, die unterm Jahr mit Kindern zuziehen und einen Betreuungsplatz benötigen, geben das Anmeldeformular spätestens im Rahmen Ihres Zuzuges ab.
Bitte beachten Sie, dass sich die Platzzusage für einen Krippenplatz nur auf den Krippenplatz und nicht für einen späteren Kindergartenplatz bezieht. Somit gilt: auch wenn Ihr Kind nach der Krippenzeit den Kindergarten in derselben Einrichtung besuchen soll, müssen Sie bis spätestens 15. Januar des folgenden Kindergartenjahres eine Voranmeldung für einen Kindergartenplatz für Ihr Kind ausfüllen. Entsprechendes gilt für Hortplätze.
Für die Aufnahme in eine Emskirchner Kindertageseinrichtung gelten einheitliche Aufnahmekriterien. Liegen für eine Kindertageseinrichtung mehr Voranmeldungen vor, als freie Plätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze nach festgelegten Kriterien vergeben. Jedem Kriterium ist eine Punktzahl zugewiesen; die Platzvergabe richtet sich nach der Höhe des Punktwerts. Bei gleichem Punktwert entscheidet das Los. Dasselbe Verfahren wird angewandt, wenn nicht alle Einrichtungen voll belegt sind, um allen Einrichtungen einen möglichst wirtschaftlichen Betrieb zu ermöglichen.
Weitere Informationen und Anmeldeformulare finden Sie hier:
Rathaus & Gemeinde/Bürgerservice/Formulare/Kindertagesstätten und Mittagsbetreuung