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Hochwasserhilfe des Bundes

Hochwasserhilfen 2021: Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern

Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im Juli 2021 haben in mehreren Landkreisen und kreisfreien Städten des Freistaats Bayern erhebliche Schäden verursacht. Die Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen dieser Katastrophen werden aus dem nationalen Fonds „Aufbauhilfe 2021“ finanziert. Hierzu wird nach Abstimmung mit dem Bund auch ein Programm zur Unterstützung vom Starkregen und Hochwasser im Juli 2021 betroffener privater Haushalte und Wohnungsunternehmen in Bayern aufgelegt.

In Bayern sind nach § 2 Abs. 2 Nr.  1 der Verordnung über die Verteilung und Verwendung der Mittel des Fonds „Aufbauhilfe 2021“ die Landkreise Ansbach, Berchtesgadener Land, Erlangen-Höchstadt, Forchheim, Fürth, Haßberge, Hof, Kitzingen, Miesbach, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Oberallgäu, Rosenheim, Roth, Schweinfurt, Traunstein und Würzburg sowie die kreisfreien Städte Ansbach und Hof betroffen.

Die Finanzhilfen werden als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 BayHO und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen für Maßnahmen zur Beseitigung von starkregen- und hochwasserbedingten Schäden gewährt.
Die geschädigten Bürgerinnen und Bürger erhalten Zuschüsse zur Schadensbeseitigung an ihren Wohngebäuden in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Instandsetzungskosten. Wurde das Wohngebäude zerstört, ist auch die Neuerrichtung förderfähig (Ersatzvorhaben). In Härtefällen kann die Förderung erhöht werden. Auch die Reparatur beschädigter notwendiger Hausratsgegenstände oder die Wiederbeschaffung zerstörten Hausrats sind förderfähig. Erhaltene Soforthilfen sind auf die Förderung anzurechnen.

Bereits begonnene Maßnahmen zur Beseitigung der entstandenen Schäden können bei der Förderung anerkannt werden, soweit sie nach dem Hochwasserereignis (Stichtag: 1. Juli 2021) beauftragt wurden und sparsam und zweckmäßig ausgeführt werden. Die Schäden sollten vor der Beseitigung dokumentiert werden.

Die Bekanntmachung der Förderbedingungen finden Sie hier. Den Zuschussantrag können Sie hier herunterladen. Die Anträge auf Förderung sind bei der zuständigen Regierung zu stellen.

Der Markt Emskirchen unterstützt Sie bei der Antragstellung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt, Tel.: 09104 8292-20.

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