Markt Emskirchen

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Biogas/Klärschlamm Mausdorf - Bpl. Nr. 26

Veröffentlichung nach § 4a Baugesetzbuch
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 Biogasanlage Mausdorf

Durch das Verbot der Ausbringung von Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und der restriktiveren Handhabung bei der Verfüllung von ehemaligen Tagebaugruben wird im Landkreis seit etwa 2 Jahren nach einer Möglichkeit zur sinnvollen Entsorgung des anfallenden Klärschlammes gesucht.

Die inzwischen vorliegende, vom Landkreis beauftragte, Studie kommt zu dem Ergebnis, dass für die sinnvolle Verwertung des Klärschlammes das anfallende Material grundsätzlich getrocknet werden muss. Dazu bietet sich dezentral vorhandenes Abwärmepotential von Biogasanlagen oder Industrieabwärme in einer zentralen Anlage für alle Landkreisgemeinden an. Derzeit sind weder Konzepte für dezentrale Anlagen noch ein Standort für eine zentrale Anlage bekannt. 

Die Firma Ökoenergien Mausdorf hat sich seit längerem mit der Thematik beschäftigt und stellt jetzt den Antrag für die Errichtung einer Trocknungsanlage zur Pelletierung von entwässerten Klärschlamm. Ziel ist die Herstellung von Pellets mit einem Trockensubstanzgehalt von 90%, die sich in Heizkraftwerken oder in sog. Monoverbrennungsanlagen als Brennstoff mit einer Möglichkeit der Phosphorrückgewinnung verwerten lassen.

Als Standort wird eine Teilfläche der Biogasanlage auf Fl.Nr. 103/5 genutzt.

Im Sondergebiet der BiGa Mausdorf ist derzeit nur die Errichtung einer Biogasanlage zulässig. Der Bebauungsplan ist entsprechend anzupassen. Dies ist im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB möglich.

 

Hinweis: Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung , Grünordnungsplan, Eingriffs- und Ausgleichsregelung (Fassung 29.01.2020) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 22.04.2020 bis einschließlich 11.05.2020 im Rathaus Emskirchen öffentlich ausliegen:

Soweit aufgrund der Corona-Krise die Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung des Rathauses über den 19.04.2020 hinaus anhalten, erhält das Bauamt die Einsichtnahme nach § 3 BauGB in die aktuell im Verfahren befindlichen und für die Öffentlichkeit ausliegenden Plänen im Rathaus dennoch aufrecht.
Sie haben folgende Möglichkeiten:
eine Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 09104-829221 oder - 23
Anfragen per Mail an info(@)emskirchen.de senden.
Außerdem können die Planunterlagen auf der Webseite des Marktes Emskirchen https://www.emskirchen.de/de/rathaus-gemeinde/bekanntmachungen-ausschreibungen/bauen eingesehen werden.

Bebauunsplan Nr. 26 - 1. Änderung; Fassung der Auslegung

Bebauungsplan Nr. 26 - Begründung

Skizze Grundriss

Skizze Ansicht

 

Informationen des Antragstellers zu Klärschlammtrocknung:

Foliensatz Klärschlammtrocknung

Links zu Info-Filmen:
Klärschlammtrocknung Monheim

Klärschlammtrocknung Bissingen

 

 

Kontakt

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