Jugenbeauftrage für die Wahlperiode 2020 -2026:
Petra Weber, Emskirchen
Marco Bauer, Emskirchen (stv.)
Christian Vogler, Neidhardwinden (stv.)
Ziele und Aufgaben:
Nach Art. 30 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze) sollen kreisangehörige Gemeinden im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit dafür sorgen, dass in ihrem örtlichen Bereich die erforderlichen Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen der Jugendarbeit rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Die Gemeinden werden damit, zusätzlich zu den Bestimmungen der BayGO Art. 57, in das System der kinder- und Jugendhilfe mit einbezogen. Der Ausbau und die Fortentwicklung der Jugendarbeit macht es Landkreisweit erforderlich, Ansprechpartner für die Jugendlichen in den Gemeinden zu bestimmen. Ziel ist es, den Dialog zwischen den Interessen und Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen und Gemeinden in Bewegung zu bringen und in Bewegung zu halten.
Der Marktgemeinderat bestellt hierfür eine bzw. einen Jugendbeauftragten.
Das Amt der bzw. des Jugendbeauftragten wird als kommunales Ehrenamt ausgeführt. Die Amtsinhaberin bzw. der Amtsinhaber ist unabhängig und weisungsungebunden und nimmt die Tätigkeit überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig wahr.
Die Amtszeit endet mit der Wahlzeit des Marktgemeinderates.
Die bzw. der Jugendbeauftragte kümmert sich um die Anliegen und Belange der Kinder und Jugendlichen. Er fördert ihre Integration in die örtliche Gemeinschaft und ihre aktive Teilnahme am politischen und kulturellen Leben der Marktgemeinde.
Der bzw. dem Jugendbeauftragten obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
Sie bzw. er
- sucht aktiv den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen und nimmt deren Anliegen und Bedürfnisse auf; sie bzw. er vermittelt jungen Menschen die notwendigen Kontakte und vertritt deren Anliegen bei den Zuständigen Institutionen und Behörden.
- koordiniert die Zusammenarbeit mit Personen, Gruppen, Initiativen und Vereinen, die für Jugendliche tätig sind.
- präsentiert die Belange der Kinder und Jugendlichen im Marktgemeinderat bzw. dem Sozialausschuss und fördert die Kompetenz der Gremien in Fragen der Kinder- und Jugendarbeit.
- entwickelt, fördert und unterstützt die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeite und trägt zu notwendigen und sinnvollen Angeboten für Kinder und Jugendliche bei.
- setzt sich für Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen an gesellschaftlichen und politischen Entscheidungsprozessen ein und sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche für das örtliche Leben Verantwortung und Identifikation entwickeln
- tauscht sich regelmäßig mit den Verantwortlichen der gemeindlichen Jugendarbeit aus.
- nimmt an Treffen der Jugendbeauftragen des Kreisjugendrings teil.
Die bzw. der Jugendbeauftragte wird bei allen Entscheidungen der gemeindlichen Gremien der Marktgemeinde beteiligt, welche sich auf Kinder und Jugendliche auswirken.
Die bzw. der Jugendbeauftragte hat im Marktgemeinderat und im Sozialausschuss soweit sie bzw. er dem Gremium nicht angehört nach Maßgabe der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates ein Anhörungsrecht.
Die bzw. der Jugendbeauftragte erhält zur Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Aufgaben unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften die erforderlichen Unterlagen und Informationen durch die Gemeindeverwaltung.
Der Jugendbeauftragte beruft einmal im Jahr eine Sitzung mit den Jugendleitern der in Emskirchen ansässigen Vereine und Verbände, die Jugendarbeit betreiben, ein und erstattet dem Marktgemeinderat Bericht über die Ergebnisse.