Markt Emskirchen

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Seniorenbeauftragte 2020-2026:

Frau Magda Wedel, Mausdorf

Herr Friedrich Gößwein, Emskirchen

 

Ziele und Aufgaben:

Der demographische und gesellschaftliche Wandel hin zu einer deutlich älter werdenden Bevölkerung hat in der Marktgemeinde Emskirchen bereits begonnen und wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Gleichzeitig verändern sich unsere Lebensstile und familiären Strukturen. Für ältere Menschen kann das Meistern des Alltags und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zunehmend zur Herausforderung werden. Deshalb hat sich die Marktgemeinde Emskirchen den Erhalt und die Verbesserung der Lebensqualität im Alter zum Ziel gesetzt.

Der Marktgemeinderat bestellt eine bzw. einen Seniorenbeauftragten.

Das Amt der bzw. des Seniorenbeauftragten wird als kommunales Ehrenamt ausgeführt. Die Amtsinhaberin bzw. der Amtsinhaber ist unabhängig und weisungsungebunden und nimmt die Tätigkeit überparteilich, überkonfessionell und verbandsunabhängig wahr.

Die Amtszeit endet mit der Wahlzeit des Marktgemeinderates.

Die bzw. der Seniorenbeauftragte kümmert sich um Anliegen und Belange älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Sie bzw. er fördert die Teilhabe an den Aktivitäten der örtlichen Gemeinschaft und die Erleichterung altersbedingter Erschwernisse im Alltag. Sie bzw. er trägt mit seiner Arbeit dem demographischen Wandel und seinen Auswirkungen auf den Markt Emskirchen Rechnung. Insbesondere obliegen ihr bzw. ihm folgende Aufgaben:

Sie bzw. er

  • sucht aktiv den Kontakt zu älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern und nimmt deren Anliegen und Bedürfnisse auf; sie bzw. er vermittelt älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern die notwendigen Kontakte und vertritt deren Anliegen bei den zuständigen Institutionen und Behörden
  • koordiniert die Zusammenarbeit mit Personen, Gruppen und Initiativen und Einrichtungen, die für Seniorinnen und Senioren tätig sind
  • präsentiert die Belange älterer Mitbürgerinnen und Mitbürgern im Marktgemeinderat bzw. dem Sozialausschuss und fördert die Kompetenz der Gremien in Fragen der Seniorenarbeit
  • entwickelt, fördert und unterstützt die Infrastruktur der Seniorenarbeit und trägt zu notwendigen und sinnvollen Angeboten für Senioren bei.
  • fördert die Ziele, die im „Leitfaden für kreisangehörige Städte und Gemeinden zur Umsetzung eines Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes“ des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales niedergelegt sind.
  • nimmt an Treffen der Seniorenbeauftragten im Landkreis teil.


Die bzw. der Seniorenbeauftragte wird bei allen Entscheidungen der gemeindlichen Gremien der Marktgemeinde beteiligt, welche sich auf ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger auswirken.  

Die bzw. der Seniorenbeauftragte hat im Marktgemeinderat und im Sozialausschuss soweit sie bzw. er dem Gremium nicht angehört nach Maßgabe der Bestimmungen der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates ein Anhörungsrecht.

Die bzw. der Seniorenbeauftragte erhält zur Wahrnehmung ihrer bzw. seiner Aufgaben unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften die erforderlichen Unterlagen und Informationen durch die Gemeindeverwaltung.

Die bzw. der Seniorenbeauftrage erstattet dem Marktgemeinderat einmal im Jahr Bericht über ihre bzw. seine Tätigkeit.

Kontakt

Wappen Emskirchen

Markt Emskirchen
Erlanger Str. 2
91448 Emskirchen

Telefon: 09104 8292-0
Telefax: 09104 8292-19
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