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Mit einem Konzept für Straßenbegleitgrün sorgt der Markt Emsirchen für die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und des Grundgedankens des Art. 30 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG). Diese Rechtsvorschrift schreibt den Straßenbaulastträgern vor, die Straßenbegleitflächen zu pflegen und dabei dem Natur- und Landschaftsschutz zu berücksichtigen. Insbesondere soll die Luftreinhaltung, die Artenvielfalt und der Biotopverbund gefördert werden.
Der Umwelt- und Energieausschuss hat zusammen mit der Verwaltung dieses Pflegekonzept für das Straßenbegleitgrün im Gemeindegebiet des Marktes Emskirchen auf Antrag der ÖDP/ZG-Fraktion erarbeitet. Die abschließende Beschlussfassung mit Auftrag zur Umsetzung erfolgte in der Sitzung des Marktgemeinderates vom 19.02.2021.